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Vermietung

Hier finden Sie das Formular zur Vermietung von Räumlichkeiten oder Gegenständen..

 

Ansprechpartner für den Bereich Mitgliederverwaltung ist Christian Hofweirer. Eine Anfrage zum Bereich Mitgliedschaft können Sie an diese e-Mail-Adresse senden.

 

Das Formular ist in papierform, vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei vorzulegen.

 

 

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Formular zur Vermietung

 

Nutzungsbedingungen

§ 1
Es werden die, auf der ersten Seite, angekreuzten Räumlichkeiten und/oder Mietgegenstände im, auf der ersten Seite, angegebenen Zeitraum des SV Grün-Weiß Lütgeneder für Mitglieder für private Feiern zur Verfügung gestellt.

Die anfallenden Nebenkosten wie Wasser und Abwasser sind im Mietpreis enthalten. Strom ist bis zu einem Verbrauch von 30kWh/Nutzungstag inbegriffen. Jede weitere, verbrauchte Kilowattstunde wird mit 0,35 Euro veranschlagt. Im Mietpreis der Räumlichkeiten (Schulungsraum oder Grillhütte) sind die Mietgegenstände „komplette Bierzeltgarnitur“, „Stehtisch“ „Verlängerungskabel“ und „Elektro-Heizung“ kostenlos mit inbegriffen, soweit im Voraus nicht anders verplant.
Für Toilettenartikel (z.B. Handtücher, Flüssigseife, Toilettenpapier pp.) hat der Mieter selbst zu sorgen.

Sowohl die Garage als auch der Versorgungsraum sind nicht Bestandteil des Mietumfangs und dürfen nicht betreten werden bzw. die darin befindlichen Materialien nicht genutzt werden.

§ 2
Vor der Übergabe der Räumlichkeiten (inkl. des benötigten Inventars) und/oder Mietgegenstände wird eine Einweisung und Besichtigung durchgeführt. Bei der Übergabe der Räumlichkeiten wird der erforderliche Schlüssel (Schließanlage) ausgehändigt.

Die Räumlichkeiten (inkl. des benötigten Inventars) und Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

§ 3
Die bei der Rückgabe an den Vermieter am Gebäude oder an den baulichen Einrichtungen festgestellten Beschädigungen und die Beschädigung bzw. Fehlmeldungen des Inventars und der Mietgegenstände werden diese vom im Nutzungsvertrag angegebene Mieter zum Wiederbeschaffungs- / Reparaturkostenwert dem im Nutzungsvertrag angegebenen Mieter in Rechnung gestellt.

§ 4
Die Rücknahme der Räumlichkeiten (inkl. des benötigten Inventars) erfolgt bei Rückgabe der Schlüssel am folgenden Tag bis 13:00 Uhr. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt nach Absprache.

Die Räumlichkeiten (inkl. der gesamten Toilettenanlage) sind vom Vermieter vollständig gereinigt zu übergeben. Das Inventar ist gebrauchsfertig zu übergeben.

Anfallende Abfälle sind vom Vermieter ordnungsgemäß und auf seine Kosten zu entsorgen.

§ 5
Der Schlüssel wird mit der persönlichen Unterschrift des im Nutzungsvertrag angegebenen Mieters ausgegeben. Mit seiner Unterschrift erkennt er die Bedingungen der Nutzungsbedingungen an.

Der im Nutzungsvertrag angegebene Mieter ist für die sichere Aufbewahrung und den Gebrauch des Schlüssels verantwortlich. Die Weitergabe des Schlüssels ist grundsätzlich untersagt.

Der im Nutzungsvertrag angegebene Mieter trägt alle Folgen eines schuldhaften Verlustes. Neben den Kosten der Ersatzbeschaffung kann das Auswechseln von Teilen oder auch der ganzen Schließanlage erforderlich sein.
Der im Nutzungsvertrag angegebene Mieter hat einen etwaigen Verlust des Schlüssels unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
Grundsätzlich beschafft der Verein den Ersatzschlüssel auf Rechnung des Nutzungsvertrags angegebenen Mieters. Dieser erhält die Rechnung mit der Aufforderung diese unmittelbar an den Rechnungssteller zu begleichen. Wird der als verloren gegangene Schlüssel wiedergefunden, muss dieser an den Verein zurückgegeben werden. Verauslagte Kosten für bereits erfolgte Ersatzbeschaffung werden nicht erstattet.

§ 6
Der im Nutzungsvertrag angegebene Mieter haftet dem Vermieter für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages. Für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben gilt der Gerichtsstand der Gemeinde Borgentreich (Amtsgericht Warburg).

Ansprechpartner

Christian Hofweirer

Zum Dahl

Lütgeneder

34434 Borgentreich

Tel.: 05643 / 947138

E-Mail an Christian Hofweirer schreiben